Wenn wir Werbung von Supermärkten sehen, dann erkennen wir in aller Regel, dass Produkte einzig und allein über ihren Preis ausgelobt werden. Und dieser Preis ist natürlich herabgesetzt, denn sonst könnte man diese Produkte ja auch anderswo kaufen.
Nun hat Spießer Alfons etwas ganz Besonderes gefunden: Es ist das erste Mal, dass er eine Anzeige sieht, in der kein Preis-Minus ausgelobt wird, sondern: „Ein dickes Plus … im Preis“ – siehe die Volkswagen-Anzeige!
Wäre Spießer Alfons ein Texter für Werbung, dann hätte er getextet: „Ein dickes Plus in der Ausstattung, ein Minus im Preis!“ Aber möglicherweise ist es ja tatsächlich, wie angezeigt, ein Plus statt ein Minus im Preis…?
Na ja, den Werbern kann das natürlich Jacke wie Hose sein, denn den Preis bezahlt ja schließlich der Kunde.
Wie bekommen zwei Menschen in einem Garten garantiert „Hochgefühle“? Spießer Alfons hat in einer Anzeige gesehen, wie einfach es ist, einer Frau quasi einen Orgasmus im Garten zu bescheren – siehe die Abbildung! Wenn es dagegen ein schwergewichtiger Mann ist, der so gefühlvoll abheben möchte, dann helfen ihm dabei seine „Experten für Garten & Landschaft“, die diese Anzeige aufgegeben haben.
Wer dem Spießer nun entgegnet, Alfons habe die Anzeige mal wieder gründlich missverstanden, weil die „Experten für Garten & Landschaft“ doch den Garten und die Landschaft bearbeiten und nicht den Gartenbesitzer – wer das so verstanden hat, der hat mit Sicherheit nicht das Kleingedruckte gelesen. Dort steht nämlich Folgendes:
„Sie lieben Ihren Garten und genießen seine Schönheit jeden Tag aufs Neue?“ Und wer an dieser Stelle mit dem Kopf nickt, muss nicht mehr weiterlesen. Denn im zweiten Satz steht: „Wir teilen diese Leidenschaft fürs Grün und unterstützen Sie gern bei der Verwirklichung Ihres Traumgartens.“
Frage: Warum soll jemand, der seinen traumhaften Garten bereits genießt uns sich jeden Tag voll Hochgefühl an der Schönheit erfreut, das ändern, indem er Experten für Garten & Landschaft kommen lässt?!
Spießer Alfons hat einen Brief bekommen. Von Lars Haider, dem Chefredakteur vom Hamburger Abendblatt. Das ist eine Tageszeitung, die früher mal Axel Springer gehörte und heute von der Funke Mediengruppe verlegt wird. Und der Chefredakteur schreibt an den Spießer: „Ihre Meinung zählt für uns“.
Dazu muss Alfons anmerken, dass der Herr Haider seinen Brief nicht persönlich gehalten hat, sondern er hat geschrieben „an alle, die Testleser werden wollen!“ Und die haben zufällig alle dieselbe Postanschrift wie Spießer Alfons.
Der Chefredakteur stellt fünf Fragen und vermerkt dazu: „2017 stehen viele wichtige Ereignisse an. Als Tageszeitung Nr. 1 in der Region interessiert das Hamburger Abendblatt Ihre Meinung dazu. Deshalb laden wir Sie zu einer kleinen Umfrage ein. Es würde mich persönlich freuen, wenn Sie uns für die Beantwortung von fünf Fragen ein paar Minuten Ihrer Zeit schenkten.“
Die Fragen findet der Empfänger auf einem gesonderten Blatt. Und das soll der Spießer „gleich ausfüllen und Dankeschön sichern!“ Dieses Dankeschön ist folgendes: „Für Ihre Teilnahme an der Umfrage haben wir das Hamburger Abendblatt 2 Wochen lang komplett kostenlos und ohne Verpflichtung für Sie reserviert. Dabei haben Sie zum ersten Mal die Wahl, ob Sie lieber die digitale oder die gedruckte Zeitung lesen möchten.“ Außerdem: „Zusätzlich können Sie als Geschenk zwischen drei Gutscheinen wählen. Und eine attraktive Bargeldprämie von € 100,- erhalten, wenn Sie nach den zwei Probewochen das Hamburger Abendblatt weiterlesen wollen.“Weiterlesen →
Werbetexter müssen dem potentiellen Kunden gute Argumente liefern, damit dieser einen Kauf tätigt oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Und wie lautet doch gleich ein altes jüdisches Sprichwort? Es lautet: „Wer glaubt, dass ein Argument richtig ist, nur weil es gedruckt steht, der ist ein Idiot.“
Der Textdichter der Consorsbank bekam von seinem Auftraggeber vermutlich ins Briefing geschrieben: „Bringen Sie die Kunden anderer Banken dazu, ihr vollständiges Depot zur Consorsbank zu geben!“ Und darum suchten die Werber nach einem Argument, warum ein Mensch sein Depot wechseln soll. Doch dabei wurde im Brainstorming ein Buchstabe verwechselt, nämlich ein „l“ das zu einem „t“ geworden ist. Was meint: Statt zu einem Einfall kam es zur Einfalt.
Das Corpus Delicti ist die Headline in der Anzeige und also lautend: „Wir wechseln ständig unser Profilbild. Warum nicht auch mal das Depot?“Weiterlesen →
Wir kennen alle das Kapitel aus dem Roman „Die Feuerzangenbowle“, wo Professor Crey den Primanern seinen selbstfabrizierten Heidelbeerwein kredenzt, um am praktischen Exemplel zu statuieren, was es mit der alkoholischen Gärung auf sich hat. Und der Herr Professor betont: „Jäder nor einen wenzigen Schlock!“
Und unsere Bananen sind gelb!
Der Textdichter von Edeka dagegen könnte sehr viel tiefer ins Glas mit dem Heidelbeerwein geblickt haben. Oder um es unmissverständlich zu sagen: Der Konsumpoet war vermutlich ziemlich blau, als er in der Werbeagentur saß und die Headline fabuliert hat: „Erst richtig süß, wenn sie blau sind: unsere Heidebeeren“ – siehe die – hicks! – Annonce!
Donni, donni aber auch, wer hätte das wohl gedacht?! Ist das nicht eine unerhört interessante Feststellung: Heidelbeeren, die man auch Blaubeeren nennt, sind erst richtig süß, wenn sie blau, also reif sind?! Vorher sind sie nämlich nicht richtig süß, sondern sie sind grün und falsch süß. Vergleichbar mit Erdbeeren, nur dass die nicht blau, sondern rot sein müssen, um süß zu sein. Genauso wie Bananen, die allerdings gelb sein sollten. Weiterlesen →
In der Print-Werbung wimmelt es von Schriften in Versalien. Wenn Ihr fragt, welcher AD seine Headlines bevorzugt in Versalien gestaltet, dann kann der Spießer Euch antworten: So ziemlich alle Kunstdirektoren stehen auf Zeilen in Großbuchstaben. Schon seit Jahren unverändert. Warum dem so ist, weiß Alfons nicht, denn Zeilen in Versalschrift sind schwerer zu lesen als in gemischten Buchstaben, zumal wenn es mehr als zwei Zeilen sind. Und manchmal kann man auch etwas Falsches ablesen. Dazu ein Beispiel.
aus: BILD-Zeitung
Das Corpus Delicti entstammt einer Titelseite der BILD-Zeitung, wo zu lesen ist: „DEUTSCHE PFEIFEN AUF ELEKTRO-AUTOS“ – siehe die nebenstehende Abbildung! Die Aussage dieser Schlagzeile ist mehrdeutig. Es könnte sich bei den Pfeifen nicht nur um Tabakspfeifen, Trillerpfeifen oder Orgelpfeifen handeln, sondern auch um das Teil einer Maschine, mit dem ein Pfeifton erzeugt wird. Und last but not least könnte es sich bei VW zum Beispiel um die deutschen Pfeifen handeln, die schon auf Diesel-Autos angesetzt waren und dort für den Abgasskandal gesorgt haben. Und diese Pfeifen werden nun auf Elektro-Autos angesetzt…? Weiterlesen →
Im Bilde einer Anzeige erkennen wir eine Karaffe, welche ummantelt ist und bewickelt. Darinnen ist eine braune Flüssigkeit. Und die Headline in dieser Anzeige ist eine Frage, welche lautet: „Ist das noch Kaffee?“
Kaffee noch und nöcher
Das Inserat wurde von Tchibo aufgegeben. Und auf die eingangs gestellte Frage lautet die Antwort im Fließtext: „Ja! Und was für einer!“
Das macht den Spießer neugierig. Neugierig, warum in der Headline das Wörtchen „noch“ steht. Dieses „noch“ bedeutet: Der Kaffee ist zwar noch Kaffee aber bereits hart an der Grenze zu einem Kaffee. Und beim Anblick des Fotos könnte man auch an eine Urinflasche denken. Und dann wäre der Inhalt kaum noch Kaffee sondern war möglicherweise mal ein solcher.
Hätte Spießer Alfons die Aufgabe gehabt, eine Headline für die Anzeige zu texten, dann hätte er die Einzigartigkeit dieses milden Kaffees betont und folgendes Produktversprechen verkündet: „Das zarte Aroma dieses Kaffees wird Ihre Sinne sanft beleben!“ Oder so ähnlich.
Werbung dient dazu, den Konsumenten zu beeinflussen, damit dieser eine bestimmte Ware kaufen soll. Die werbliche Ansprache an die Rezipienten kann dabei mit unterschiedlicher Stärke erfolgen, vom Soft- bis hin zum Hardselling. Und dann gibt es die gefühlsbetonte Werbung. Das ist ein emotionsgeladener Kaufappell, die sogenannte Suggestivwerbung. Grundsätzlich ist gefühlsbetonte Werbung nicht wettbewerbswidrig.
„Die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit ist dann überschritten, wenn in der Werbung ohne sachliche Bezugnahme auf die angebotene Ware oder Leistung, ihre Eigenschaften, Qualität, Preiswürdigkeit oder sonstige Besonderheiten zielbewusst bei dem Umworbenen Mitleid erregt wird, um dieses Gefühl im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidendes Kaufmotiv auszunutzen.“ (Wirtschaftslexikon24.com)
Und damit kommt Spießer Alfons zum Casus Belli seines Beitrages, nämlich zur Reklame von Procter & Gamble, die hier vom Großmarkt METRO verbreitet wird. Wir lesen, was dort der „Top-Hit“ ist, und zwar: „Ariel oder Pampers kaufen und Leben retten!“. Was meint: „Kaufe Produkte der Marken Ariel oder Pampers und spende 1 Tag sauberes Trinkwasser!“
Genauer: „1 Packung = 1 Tag sauberes Trinkwasser“. Was in der Fußnote wie folgt erklärt wird: „Mit jedem Kauf von Produkten der Marken Ariel oder Pampers bei METRO im Aktionszeitraum (16. – 22. März 2017) spendet P&G 1 Tag sauberes Trinkwasser (entspricht 2 Liter mit Gegenwert $ 0,02) an den Children’s Safe Drinking Water Fund.“
Was bedeutet: Wenn der METRO-Kunde eine Packung Ariel Vollwaschmittel für € 16,79 kauft, dann bekommt ein Kind davon ganze $ 0,02 Wassergeld. Und im Bilde sehen wir ein glückliches Kind aus Afrika mit einem Plastikbecher in der Hand, gebrandet mit „P&G“ –*kotz!*.
Und jeder METRO-Kunde, der auf dieses unmoralische Angebot nicht eingeht, sondern ein anderes Waschmittel und keine Pampers kauft, der muss sich sagen lassen, dass er kein Leben gerettet hat, was bedeutet: Ein Kind musste seinetwegen sterben. Geht es eigentlich noch perfider?!
Dass in der Werbung sehr häufig heiße Luft in Dosen verkauft wird, ist kein Geheimnis. Da werden Werbeversprechen, die dem Kunden gemacht werden, vom Produkt nicht eingehalten, was man durchaus als Betrug bezeichnen könnte. Doch selbst, wenn so ein Betrug öffentlich aufgedeckt wird, müssen die Betrüger keine rechtlichen Folgen befürchten. Allenfalls werden sie abgestraft vom Verbraucher.
Gestern sah Spießer Alfons bei sternTV auf RTL einen Test von Ravioli in Dosen. Und dort wurde überdeutlich gezeigt, dass keinesfalls immer das in der Dose ist, was als Inhaltsangabe und Werbetext auf dem Etikett zu lesen ist. Da war zum Beispiel erheblich weniger Fleisch in einem Produkt als angegeben. Und wo keine Zusatzstoffe drin sein sollten, waren die vorhanden. Und? Durchsucht nun die Staatsanwaltschaft die Herstellerfirmen, stellt Beweismaterial sicher und bringt die Fälle zur Anzeige…?
Bemerkenswert ist auch das, was die Tester in der Dose von Weight-Watchers gefunden haben: Statt an Ravioli erinnert der Inhalt mehr an eine Tomatensuppe. Und das Produkt war nicht nur das schlechteste, sondern sogar das teuerste im Test.
Spießer Alfons hat eine bombastische E-Mail bekommen. Von Lidl. Und der Empfänger las: „Happy Birthday Harald“. Und Lidl schreibt weiter im Text: „Lieber Harald, heute ist Ihr großer Tag – und wir haben eine tolle Überraschung für Sie! Für Ihre nächste Bestellung schenken wir Ihnen einen 5 € Gutschein*. Geben Sie dafür einfach Ihren persönlichen Gutscheincorde* ein, und schon kann es losgehen.“
Ja, das ist aber nett von Lidl. So eine tolle Überraschung aber auch! Das Dumme ist bloß: Der Empfänger der frohen Botschaft hatte gar nicht Geburtstag. Und auch nicht heute oder morgen sondern Monate später. Was also sollte Alfons tun – den Gutschein trotzdem einlösen? Oder sollte er die 5 € einfach negieren…?
Da der Spießer gar nichts bei Lidl bestellen wollte, war die Entscheidung leicht: Er hat den Glückwunsch zusammen mit dem Gutschein in den Papierkorb abgelegt. Weiterlesen →