Wirkungsversprechen für Bachblüten, Schüßler-Salze u. a.

Es gibt Anzeigen, da muss man nur die Überschrift lesen, um sich das Kleingedruckte zu schenken, Weil schon der Schlagzeile zu entnehmen ist, dass das Werbeversprechen so hohl ist wie eine Dose, in der nur heiße Luft steckt.

Corpus Delicti gefällig? Dann lest doch mal die Headline der nebenstehenden Annonce und also lautend: „Rezeptfrei aus der Apotheke heisst wirksam und gut verträglich“. 

Das ist ein totales und pauschales Wirkungsversprechen. Obwohl die Apotheker wissen müssen, dass für einen Großteil der angebotenen Produkte gar kein Wirkungsversprechen abgegeben werden kann und auch nicht darf. Und wenn alle Produkte tatsächlich „gut verträglich“ sind, dann fragt sich der Spießer, warum in den Beipackzetteln so häufig etwas von Risiken und Nebenwirkungen steht.

Wenn Alfons für alle Produkte, die er in seinem Leben in der Apotheke gekauft hat, sein Geld zurückbekäme, weil diese Produkte nicht wirksam waren, dann könnte der Spießer mit diesem Geld eine langfristige Weltreise machen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 6. August 2018

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