Beinharte Werbung für Alkohol mit Limit

Die Privaten Krankenversicherungen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung klären uns auf, und zwar darüber, dass man auf einem Bein nicht stehen kann. Genauso wenig wie auf allen vieren. Und das klingt wundersam.

Zum einen muss man kein Klapperstorch sein, um auf einem Bein stehen zu können. Und auf allen vier Beinen können allein Tiere stehen, und zwar Vierbeiner. Doch kriecht der Mensch besoffen auf allen Vieren auf dem Boden, so kann er dabei durchaus stehen bleiben, sogar dann, wenn er wieder nüchtern ist.

Aber Scherz beiseite, denn es geht hier ja eigentlich um ein bierernstes Thema! Und da fragt sich der Spießer bezüglich des Claims „Alkohol? Kenn dein Limit“: Wenn der Konsument eine Packung MonCheri verspeist hat und danach zwei Gläschen Klosterfrau Melissengeist auf sein Wohl getrunken hat – wie viele Gläschen Doppelherz kann er dann noch trinken, um sich zu stärken, ohne dabei sein Limit zu überschreiten…?

Warum diese Kampagne nur von den Privaten Krankenversicherern unterstützt wird und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen, weiß Spießer Alfons nicht.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 2. Januar 2018

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