Im Bilde einer Anzeige erkennen wir eine Karaffe, welche ummantelt ist und bewickelt. Darinnen ist eine braune Flüssigkeit. Und die Headline in dieser Anzeige ist eine Frage, welche lautet: „Ist das noch Kaffee?“
Kaffee noch und nöcher
Das Inserat wurde von Tchibo aufgegeben. Und auf die eingangs gestellte Frage lautet die Antwort im Fließtext: „Ja! Und was für einer!“
Das macht den Spießer neugierig. Neugierig, warum in der Headline das Wörtchen „noch“ steht. Dieses „noch“ bedeutet: Der Kaffee ist zwar noch Kaffee aber bereits hart an der Grenze zu einem Kaffee. Und beim Anblick des Fotos könnte man auch an eine Urinflasche denken. Und dann wäre der Inhalt kaum noch Kaffee sondern war möglicherweise mal ein solcher.
Hätte Spießer Alfons die Aufgabe gehabt, eine Headline für die Anzeige zu texten, dann hätte er die Einzigartigkeit dieses milden Kaffees betont und folgendes Produktversprechen verkündet: „Das zarte Aroma dieses Kaffees wird Ihre Sinne sanft beleben!“ Oder so ähnlich.
Werbung dient dazu, den Konsumenten zu beeinflussen, damit dieser eine bestimmte Ware kaufen soll. Die werbliche Ansprache an die Rezipienten kann dabei mit unterschiedlicher Stärke erfolgen, vom Soft- bis hin zum Hardselling. Und dann gibt es die gefühlsbetonte Werbung. Das ist ein emotionsgeladener Kaufappell, die sogenannte Suggestivwerbung. Grundsätzlich ist gefühlsbetonte Werbung nicht wettbewerbswidrig.
„Die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit ist dann überschritten, wenn in der Werbung ohne sachliche Bezugnahme auf die angebotene Ware oder Leistung, ihre Eigenschaften, Qualität, Preiswürdigkeit oder sonstige Besonderheiten zielbewusst bei dem Umworbenen Mitleid erregt wird, um dieses Gefühl im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidendes Kaufmotiv auszunutzen.“ (Wirtschaftslexikon24.com)
Und damit kommt Spießer Alfons zum Casus Belli seines Beitrages, nämlich zur Reklame von Procter & Gamble, die hier vom Großmarkt METRO verbreitet wird. Wir lesen, was dort der „Top-Hit“ ist, und zwar: „Ariel oder Pampers kaufen und Leben retten!“. Was meint: „Kaufe Produkte der Marken Ariel oder Pampers und spende 1 Tag sauberes Trinkwasser!“
Genauer: „1 Packung = 1 Tag sauberes Trinkwasser“. Was in der Fußnote wie folgt erklärt wird: „Mit jedem Kauf von Produkten der Marken Ariel oder Pampers bei METRO im Aktionszeitraum (16. – 22. März 2017) spendet P&G 1 Tag sauberes Trinkwasser (entspricht 2 Liter mit Gegenwert $ 0,02) an den Children’s Safe Drinking Water Fund.“
Was bedeutet: Wenn der METRO-Kunde eine Packung Ariel Vollwaschmittel für € 16,79 kauft, dann bekommt ein Kind davon ganze $ 0,02 Wassergeld. Und im Bilde sehen wir ein glückliches Kind aus Afrika mit einem Plastikbecher in der Hand, gebrandet mit „P&G“ –*kotz!*.
Und jeder METRO-Kunde, der auf dieses unmoralische Angebot nicht eingeht, sondern ein anderes Waschmittel und keine Pampers kauft, der muss sich sagen lassen, dass er kein Leben gerettet hat, was bedeutet: Ein Kind musste seinetwegen sterben. Geht es eigentlich noch perfider?!
Dass in der Werbung sehr häufig heiße Luft in Dosen verkauft wird, ist kein Geheimnis. Da werden Werbeversprechen, die dem Kunden gemacht werden, vom Produkt nicht eingehalten, was man durchaus als Betrug bezeichnen könnte. Doch selbst, wenn so ein Betrug öffentlich aufgedeckt wird, müssen die Betrüger keine rechtlichen Folgen befürchten. Allenfalls werden sie abgestraft vom Verbraucher.
Gestern sah Spießer Alfons bei sternTV auf RTL einen Test von Ravioli in Dosen. Und dort wurde überdeutlich gezeigt, dass keinesfalls immer das in der Dose ist, was als Inhaltsangabe und Werbetext auf dem Etikett zu lesen ist. Da war zum Beispiel erheblich weniger Fleisch in einem Produkt als angegeben. Und wo keine Zusatzstoffe drin sein sollten, waren die vorhanden. Und? Durchsucht nun die Staatsanwaltschaft die Herstellerfirmen, stellt Beweismaterial sicher und bringt die Fälle zur Anzeige…?
Bemerkenswert ist auch das, was die Tester in der Dose von Weight-Watchers gefunden haben: Statt an Ravioli erinnert der Inhalt mehr an eine Tomatensuppe. Und das Produkt war nicht nur das schlechteste, sondern sogar das teuerste im Test.
Spießer Alfons hat eine bombastische E-Mail bekommen. Von Lidl. Und der Empfänger las: „Happy Birthday Harald“. Und Lidl schreibt weiter im Text: „Lieber Harald, heute ist Ihr großer Tag – und wir haben eine tolle Überraschung für Sie! Für Ihre nächste Bestellung schenken wir Ihnen einen 5 € Gutschein*. Geben Sie dafür einfach Ihren persönlichen Gutscheincorde* ein, und schon kann es losgehen.“
Ja, das ist aber nett von Lidl. So eine tolle Überraschung aber auch! Das Dumme ist bloß: Der Empfänger der frohen Botschaft hatte gar nicht Geburtstag. Und auch nicht heute oder morgen sondern Monate später. Was also sollte Alfons tun – den Gutschein trotzdem einlösen? Oder sollte er die 5 € einfach negieren…?
Da der Spießer gar nichts bei Lidl bestellen wollte, war die Entscheidung leicht: Er hat den Glückwunsch zusammen mit dem Gutschein in den Papierkorb abgelegt. Weiterlesen →
Es gibt Berufe, wo die Ausübenden einen Hammer benötigen. Zum Beispiel der Schmied, der den Hammer schwingt. Und der Zimmermann. Und der Schuhmacher. Auch der Auktionator benötigt einen Hammer, genauso wie der Bildhauer ihn braucht. Und dann gibt es Menschen, die haben einen Hammer, wenn man dem Spruch aus dem Volksmund glauben will. Und dazu kann man auch „behämmert“ sagen.
Echt der Hammer: Richter als Auktionator?
Viele Journalisten haben ebenfalls einen Hammer. Den zeigen sie immer dann, wenn sie über Gerichtsfälle schreiben – siehe die nebenstehenden Abbildungen! Und womit sie unterschwellig andeuten wollen: Bei Gericht geht es zu wie bei einer Auktion, will meinen: Der Richter versteigert das Urteil meistbietend an die Parteien.
Dem ist in Wahrheit aber nicht so? Nun, dann erklärt Ihr dem Spießer doch bitte mal, warum Redaktionen einen Hammer zeigen, wenn sie über Gerichtsvorfälle schreiben? Sind die Urteile, über die in Print-Medien und Online-Portalen berichtet wird, vielleicht von einem Richter in den USA gefällt worden? Denn der schlägt wirklich mit dem Hammer zu, um seinen Beschluss zu bekräftigen.
Schaut bitte auf die abgebildeten Corpora Delicti, liebe Leser! Irgendwie empfindet Spießer Alfons den Hammer als peinlich. Er zeigt, dass die Redaktionen, die so ein Ding abbilden, noch nie aus einem deutschen Gerichtssaal berichtet haben. Sonst hätten Sie erkannt, dass ein Richter hierzulande seinen Hammer nur benutzt, wenn er ein Bild an die Wand hängen will.
Liebe Lesergemeinde, wie beurteilt Ihr die vier Bilder, die Spießer Alfons Euch hier zeigt – siehe die Abbildungen?! Um es gleich zu sagen: Es handelt sich nicht um Blätter aus dem Malunterricht in einem Kindergarten. Genauso wenig entstammen die Bilder der Beschäftigungstherapie für Menschen, die unter Depressionen oder Altersdemenz leiden.
Angebote aus dem Kunsthaus Artes
Die vier Bilder bekam Spießer Alfons vom Kunsthaus Artes per E-Mail mit der Erklärung: „Die Blätter stammen aus der Suite ’45, Edition Achenbach, Düsseldorf 1990. Jedes Motiv wurde in einer limitierten Auflage von 35 Stück herausgegeben und entstand in mehreren Druckgängen bei Ernst August Quensen, Lamspringe“.
Artes möchte die Blätter an Spießer Alfons verkaufen. Eine Preisangabe macht das Kunsthaus dazu nicht, sondern man bittet den potentiellen Kunden um „unverbindliche Anfragen“ und weist darauf hin: „Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, der Wert und die Wertentwicklung von Kunstobjekten sind von vielfaltigen Faktoren abhängig. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir keine Wertschätzungen von einzelnen Objekten vornehmen können. Falls Sie Interesse an derartigen Informationen haben, bitten wir Sie, sich an ein Auktionshaus zu wenden.“ Weiterlesen →
Stellt Euch vor, liebe Lesergemeinde, die Handelskette EDEKA würde folgende Aktion machen: Es erscheint eine Anzeige mit dem Aufruf an Kunden: „Helfen Sie hungernden Kindern: Werden Sie Essen-Pate“. Dazu die Erklärung: „Ihre persönliche Spendenaktion für Familien, Alleinerziehende und Kinder in Ihrer Nachbarschaft“. Und auf die danach gestellte Frage: „Wie wird gespendet?“ kommt die Antwort: „Sie spenden Lebensmittel von EDEKA für ein Jahr im Wert von € 526,80.“
Im weiteren Text der Anzeige wird gefragt: „Was haben die Empfänger davon?“ Die Antwort: „täglich eine Nahrungsquelle, gestärkte Körperkräfte, mehr Chancen für ihr weiteres Leben“.
Auf die Frage: „Wer kann spenden?“ erfolgt die Antwort: „Einzelpersonen, Familien, Stiftungen, Ungernehmen – Jeder, der junge Menschen fördern will.“
Danach dann die Frage: „Was haben die Spender davon?“ Dazu die Antwort: „gesellschaftlicher Beitrag mit Vorbildfunktion, aktive Integration von Kindern aller Kulturkreise, mehr Perspektive für den Nachwuchs in Ihrer Region“.
Am Ende dann ein Logo mit dem Text: „Essen-Paten – Lieblings-Aktion EDEKA“. Weiterlesen →
In der Werbung werden in aller Regel nur gute Nachrichten verbreitet. Und was ist das Antonym für „Werbung“, also das Gegenteil? Vielleicht: Wahrheit? Oder: Propaganda? Letztere ist der zielgerichtete Versuch, politische Meinungen zu bilden und Erkenntnisse im Sinne der Propagandisten zu manipulieren.
Werfen wir einen Blick auf die Anzeige vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dann setzt sich dort folgende Headline zusammen: „Wir machen Deutschland zusammen stark mit gleicher Rente für Ost und West“ – siehe die Abbildung!
Und was tun wir, wenn wir das lesen? Klar, wir stutzen. Und dann lesen wir das Kleingedruckte: „Fast 30 Jahre nach dem Fall der Mauer wird die Rente in Ost und West immer noch unterschiedlich berechnet.“
Das bedeutet: 30 (in Buchstaben: dreißig) Jahre lang haben wir Deutschland NICHT zusammen stark gemacht – trotz Solidaritätszuschlag. Und kleinlaut fährt das Ministerium im Kleingedruckten fort: „Ab 1 Juili 2018 beginnt die schrittweise Rentenangleichung und damit die Vollendung der Renteneinheit.“Weiterlesen →
Wir kennen die Sendung mit der versteckten Kamera. Und wir kennen die Sendung mit Günter Wallraff und seinen Undercover-Ermittlungen. Was Joko und Klaas mit einem Ryan-Gosling-Double gemacht haben, ist eine Komponente aus beiden Sendungen.
Wenn Spießer Alfons mal historisch zurückblicken darf: Vor vielen Jahren, nämlich anno 1979, als die HORZU noch zum Hause ihres Gründers Axel Springer gehörte, da saß man ebendort in der Redaktion um Chefredakteur Peter Bachér, dem Enkel von Theodor Storm, zusammen, um die Preisträger für die Goldene Kamera zu besprechen. Dass es sich hierbei um eine Werbeveranstaltung für die Programmzeitschrift handelt, dürfte wohl jedem klar sein. Und deshalb sprach jemand aus dem Meeting: „Was wir benötigen, das ist ein spektakulärer Preisträger, über den das ganze Land spricht!“ Und ein anderer Teilnehmer aus der Runde wollte witzig sein und entgegnete: „Dann nehmen wir doch gleich den Papst!“
Was damals als Scherz gemeint war, wurde Wahrheit: Der damalige Papst Johannes Paul II erhielt die Goldene Kamera von HÖRZU war einverstanden, den Preis entgegenzunehmen. Damit wurde der Stellvertreter Gottes auf Erden zur Werbefigur zum Testimonial für die Mutter aller Programmzeitschriften. Weiterlesen →
Es gibt Wörter, die nicht mehr steigerungsfähig sind, weil sie bereits in der höchsten Steigerungsform stehen, nämlich dem Superlativ. Das ist die zweite Steigerung nach dem Komparativ, dessen sich die Werbedichter gern bedienen, denn ein gutes Produkt wird zwar durch ein besseres ersetzt, aber das beste aller Produkte ist das Nonplusultra.
Es gibt aber auch Adjektive, die es nur in der Grundform gibt. Zum Beispiel: tot. Denn toter und am totesten ist Nonsens, auch wenn wir in unserer Umgangssprache von „mausetot“ reden, was der Duden merkwürdigerweise definiert mit: „ganz und gar tot, nicht die geringste Lebensregung mehr zeigend“.
So, und nun zur Werbung, wo wir einen Anschlag auf unsere Gesundheit erleben. Für die Zigarette L&M wird das Wort plakatiert: „Open for more“ – siehe die Abbildung! Weiterlesen →