Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Werbeland?

Gestern sah Spießer Alfons einen TV-Spot von Euronics und hörte dabei die Deutsche Nationalhymne. Der Hörer wollte seinen Ohren nicht trauen, denn auch der dümmste Werber weiß, dass man unsere Nationalhymne nicht als quasi Jingle in der Werbung verwenden darf.

Und so glaubt der Spießer, dass er sich einfach nur verhört hat. Doch so einen TV-Spot kann man ja nicht nachblättern wie eine Anzeige in einer Zeitschrift. Darum die Frage: Gibt es in der spießigen Lesergemeinde vielleicht in Mitglied, das dieselbe Werbehymne wie Alfons im TV-Spot von Euronics mit eigenen Ohren vernommen hat…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 30. April 2018

9 Gedanken zu „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Werbeland?

  1. Hoffmann

    Die deutsche Nationalhymne ist nicht urheberrechtlich geschützt. Sollte auch der allerdümmste Kolumnist wissen.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Hallo Anonymus, der Sie sogar Ihre E-Mail-Adresse gefälscht haben!

      Das hat mit Urheberrecht überhaupt nichts zu tun. Die Nationalhymne gehört zu den Hoheitszeichen unseres Staates wie auch die Bundesflagge und das Staatswappen.

      1. Hoffmann

        Ah, darauf wollten Sie hinaus. Dazu habe ich folgendes gefunden:

        (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

        1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
        2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
        wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

        …Da wäre jetzt die Frage, wo in dem Spot die Hymne VERUNGLIMPFT wird. Der Spot zeigt zwei Fußballfans, die vor dem Fernseher sitzen, wo die Nationalhymne als Auftakt zu einem Fußballspiel gespielt wird. Verunglimpft wird da nichts.

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          Wer spricht von Verunglimpfung, Anonymus? Ich spreche von der Verwendung der Deutschen Nationalhymne in einem Werbespot.

          1. Hoffmann

            Nun ja, Sie schrieben doch selbst:

            „Der Hörer wollte seinen Ohren nicht trauen, denn auch der dümmste Werber weiß, dass man unsere Nationalhymne nicht als quasi Jingle in der Werbung verwenden darf.“

            Und ich versuche doch nur, herauszufinden, warum man das denn angeblich nicht darf (was ja der dümmste Werber wissen muss).
            Am Urheberrecht liegt’s also nicht.
            Verunglimpft wird auch nichts – der einzige Verbotsgrund.

            Also, bitte um Aufklärung: Warum darf man das denn nicht, klären Sie ihn doch mal bitte auf, den dümmsten Werber?

          2. Harald Dzubilla Artikelautor

            Der dümmste Werber soll mal seinen Namen nennen, bevor er hier weiterhin rumlabert!

  2. Kerckhoff

    Die Nationalhymne ist ein Staatssymbol wie Flaggen und Wappen. Staatssymbole dürfen keine Verwendung in der Wirtschaftswerbung finden.

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