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Unsaubere Werbewäsche von P & G: Wer Persil bei Metro kauft statt Ariel, der macht sich schuldig am Tod von Kindern

Werbung dient dazu, den Konsumenten zu beeinflussen, damit dieser eine bestimmte Ware kaufen soll. Die werbliche Ansprache an die Rezipienten kann dabei mit unterschiedlicher Stärke erfolgen, vom Soft- bis hin zum Hardselling. Und dann gibt es die gefühlsbetonte Werbung. Das ist ein emotionsgeladener Kaufappell, die sogenannte Suggestivwerbung. Grundsätzlich ist gefühlsbetonte Werbung nicht wettbewerbswidrig.

„Die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit ist dann überschritten, wenn in der Werbung ohne sachliche Bezugnahme auf die angebotene Ware oder Leistung, ihre Eigenschaften, Qualität, Preiswürdigkeit oder sonstige Besonderheiten zielbewusst bei dem Umworbenen Mitleid erregt wird, um dieses Gefühl im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidendes Kaufmotiv auszunutzen.“ (Wirtschaftslexikon24.com) 

Und damit kommt Spießer Alfons zum Casus Belli seines Beitrages, nämlich zur Reklame von Procter & Gamble, die hier vom Großmarkt METRO verbreitet wird. Wir lesen, was dort der „Top-Hit“ ist, und zwar: „Ariel oder Pampers kaufen und Leben retten!“. Was meint: „Kaufe Produkte der Marken Ariel oder Pampers und spende 1 Tag sauberes Trinkwasser!“

Genauer: „1 Packung = 1 Tag sauberes Trinkwasser“. Was in der Fußnote wie folgt erklärt wird: „Mit jedem Kauf von Produkten der Marken Ariel oder Pampers bei METRO im Aktionszeitraum (16. – 22. März 2017) spendet P&G 1 Tag sauberes Trinkwasser (entspricht 2 Liter mit Gegenwert $ 0,02) an den Children’s Safe Drinking Water Fund.“

Was bedeutet: Wenn der METRO-Kunde eine Packung Ariel Vollwaschmittel für € 16,79 kauft, dann bekommt ein Kind davon ganze $ 0,02 Wassergeld. Und im Bilde sehen wir ein glückliches Kind aus Afrika mit einem Plastikbecher in der Hand, gebrandet mit „P&G“ –*kotz!*.

Und jeder METRO-Kunde, der auf dieses unmoralische Angebot nicht eingeht, sondern ein anderes Waschmittel und keine Pampers kauft, der muss sich sagen lassen, dass er kein Leben gerettet hat, was bedeutet: Ein Kind musste seinetwegen sterben. Geht es eigentlich noch perfider?! 

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 20. März 2017

Knallharte Geschäfte mit Kindern und dem Mitleid von Kunden

Eltern haben es schon mehrfach erkennen müssen: Wer ein Baby oder Kind im Windelalter hat und keine Pampers kauft, der lässt indirekt ein Kind sterben. So jedenfalls entnimmt der Spießer es der Werbung dieses Unternehmens und hat in Vergangenheit schon mehrfach darauf hingewiesen, wenn Ihr z. B. mal hier schauen wollt!

Anzeige von Pampers

Und nun wird diese Werbung noch perfider: Nicht mehr die Eltern, die Pampers kaufen, retten Leben, sondern die Kinder, die dieses Produkt verwenden, helfen Leben zu retten – siehe die Abbildung! Dazu heißt es im Kleingedruckten „Babys tun etwas Großartiges: Sie helfen, Leben zu retten, einfach indem sie Pampers Windeln tragen.“

Sollte Euer Baby also nicht in eine Pampers Windel kacken, dann tut es auch nichts Großartiges. Also erklärt das bitte Eurem Säugling, damit er nachts ruhig durchschlafen kann!

Auch beim Netto Marken-Discount hat man sich etwas Mitleidiges ausgedacht: Werbung mit Peter Maffay und Tabaluga. Und: „Vom Erlös der Tabaluga-Exklusivmarken-Produkte unterstützt Netto Marken-Discount benachteiligte Kinder“ – siehe die Anzeige!

Anzeige von Netto

In welcher Höhe von den Erlösen benachteiligte Kinder unterstützt werden, verschweigt das Unternehmen in seiner Anzeige. Und die Wahrheit ist: Nicht Netto unterstützt benachteiligte Kinder, sondern die Käufer der Tabaluga-Produkte tun das, indem sie bei Netto brutto zahlen. Und wer verdient am Verkauf der Tabaluga-Produkte und bekommt außerdem eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt…? Aber genau!

Früher einmal, da war solche gefühlsbetonte Werbung, die sich an das Gewissen der Konsumenten richtet, verboten. Weil der Gesetzgeber der Meinung war: Kunden sollten beim Konsum mit klarem Kopf entscheiden und nicht mit dem Herzen, sprich mit dem Gedanken, etwa Gutes zu tun.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 16. Januar 2017