Ob Lidl das darf, entscheidet Pepsi

Immer wieder wird Spießer Alfons auf die Werbung von Lidl angesprochen mit der Fragestellung: „Darf Lidl das?“ Und beim Beispiel Pepsi und Freeway – siehe die Abbildung! – lautet die spießge Antwort: Ob Lidl das darf, entscheidet Pepsi.

Lidl macht nichts anderes als zwei Produkte aus seinem Sortiment in der Werbung nebeneinander zu stellen mit Preisangaben. Und die Kaufentscheidung überlässt man dem Kunden.

Das ist keine vergleichbare Werbung im klassischen Sinne, wo ein Hersteller sein Produkt mit dem des Wettbewerbers vergleicht in Sachen Qualität und Preis. Und wenn Pepsi etwas dagegen hat, dass Lidl die Brause mit seiner Hausmarke vergleicht, dann braucht Pepsi den Billigmarkt nur aus seiner Kundenliste zu streichen und nicht mehr zu beliefern.

Wenn Lidl dazu noch über einen Geschmackstest berichtet, dann darf dieser Test nicht in der hauseigenen Kantine gemacht worden sein, sondern der Test muss repräsentativ durchgeführt worden sein, sprich alle Kriterien einer Marktforschung erfüllen.

 

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 8. November 2017

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